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Impressum

MGE-tech GmbH

Dorfstraße 75

6271 Uderns

+43 699 15771005

office@mge-tech.at

Vollständiger Firmenname

MGE-tech GmbH

Ort der Gewerbeberechtigung

Dorfstraße 75, 6271 Uderns, Österreich

UID-Nummer

ATU67339249

Rechtsform

GmbH

Firmenbuchnummer

FN 382066m

Firmenbuchgericht

Innsbruck

Geschäftsführung/Juristische Person

Schießling Manfred

Zusätzliche Informationspflicht

Eigene Bilder und von der Adobe Stock Datenbank

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©pichitstocker - stock.adobe.com

©donvictori0 - stock.adobe.com

©Sergey Ryzhov - stock.adobe.com

©Alexey Seafarer

©Artco

©K!NGW!N

Unternehmensgegenstand

Gasmotorentechnik

Kammer/Berufsverband-Zugehörigkeit(en)

WK Tirol / FI Handel

Aufsichtsbehörde

BH Schwaz

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MGE-tech GmbH

1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr der MGE-tech GmbH, Dorfstraße 75, A-6271 Uderns, FN 382066m (im Folgenden: „MGE“, Übergeber, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend Kunde („Käufer“,
„Übernehmer“ oder „Vertragspartner“) genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb. allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.


2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag
2.1. Angebot


Angebote von MGE sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung durch MGE als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.


2.2. Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag wird von MGE nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird MGE den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich.


3. Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von MGE zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur MGE bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von MGE Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Kunde Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit MGE oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von MGE aufrecht.


4. Preise und Zahlungsbedingungen


Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Käufer zu bezahlen.

Die angeführten Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 und beinhalten nicht die Kosten für Verpackung, Transport, Montage oder Aufstellung.
Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Vertragspartners werden laut geltender Dienstleistungspreisliste verrechnet. Für Dienstleistungen, die an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit, (Montag - Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr), sowie an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe des § 10 Abs 1 Zif 1 des Österreichischen Arbeitszeitgesetzes in Rechnung gestellt, wobei der Berechnung der sich aus der Preisliste ergebende Normalstundensatz zugrunde gelegt wird.
In Durchführung des Auftrages anfallende Reisekosten und Spesen sind vom Kunden neben dem vereinbarten Preis zu tragen.
Preisgleitung: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2011 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben/unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.
Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.

Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht MGE das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.


5. Erfüllungsort und Gefahrtragung

Erfüllungsort ist MGE-tech GmbH, Dorfstraße 75, A-6271 Uderns.

Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Käufer. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der MGE Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über.


6. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Für allfällig mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Vertragspartner direkt mit dem jeweiligen Softwarehersteller abschließt, etwa Microsoft, SAP oder dritten Anbietern.


7. Abnahme und Teillieferung

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von MGE zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.

Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten gelieferte Waren bzw. Software als abgenommen.

Sofern Installationsleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Abnahme vom Käufer oder dessen Endkunden bestätigt wird; wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ beim Käufer oder dessen Endkunden in Betrieb genommen wurde; oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Installation.

Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.

Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch MGE beheben zu lassen.

Unsere Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.


8. Verzug
8.1. Lieferverzug

Die Lieferfristen und -termine werden von MGE nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen - zumindest 4-wöchigen - Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.


8.2. Annahmeverzug
Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür MGE eine Lagergebühr von EUR 500,- pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist MGE berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 5 % des Rechnungsbetrages, exkl. Ust., als vereinbart.


9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme gem. Punkt 7 dieser AGB.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.

MGE ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

Sofern MGE Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gem. der gültigen Preisliste MGE‘s nach Aufwand verrechnet.
§ 933b ABGB findet keine Anwendung.


10. Schadenersatz

Zum Schadenersatz ist MGE in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MGE ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.

Die Haftung von MGE ist pro Schadensfall mit 10 % des Gesamtauftragswertes (netto, ohne Umsatzsteuer und ohne Verpackungs-, Transport-, Montage- und Aufstellungskosten) begrenzt.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet MGE nicht.

Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.


11. Datenschutz - Mitteilungen an Kunden

Die Kundendaten werden im zulässigen Rahmen des Datenschutzgesetzes EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nur zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.

Um eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung zu gewährleisten, erklärt der Kunde sein Einvernehmen iSd § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz 2003), sodass ihn MGE im Wege der Telekommunikation und mit elektronischer Post jederzeit ohne Einschränkung kontaktieren darf. Sollten im Wege der Telekommunikation oder per elektronischer Post Daten verloren gehen oder verfälscht werden, trifft MGE keine Haftung.


12. Gerichtstand und Rechtswahl

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von MGE vereinbart. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


13. Weitere Bestimmungen
13.1.Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

13.2.Formerfordernis
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

13.3.Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

13.4.Subunternehmer
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.

Anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994, abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at

Haftungsausschluss

Inhalt des Onlineangebotes

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